Die VUV verbietet dem Arbeitgeber allerdings nicht, die mit seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit verbundenen Aufgaben an einen Arbeitnehmer zu delegieren. Werden Kompetenzen an Mitarbeiter delegiert, kommt ihnen innerhalb des delegierten Kompetenzbereichs eine Garantenstellung im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zu (Urteil des Kantonsgerichts, Abt. Zivil- und Strafrecht, vom 8. Februar 2005 [100 04 720], Erw. 5c). Der Polier ist für die Sicherheit und den richtigen Einsatz der ihm zugeteilten Bauarbeiter verantwortlich (Equipe von ca. 15 bis 20 Leuten). Er muss die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften kennen und hat die ihm übergegebenen Pläne genau zu beachten.