Da er der Meinung gewesen sei, dass C. für die Ausschalungsarbeiten nicht genügend qualifiziert sei, hätte er besonders darauf achten müssen, wie dieser die Vorbereitungshandlungen verrichtet habe, bevor er den nächsten Arbeiter zur Weiterführung der Arbeit an die Schalungselemente geschickt habe. Er habe den Wechsel nicht koordiniert und nicht sichergestellt, dass die sich ablösenden beiden Arbeiter untereinander über bereits erledigte Arbeiten absprächen. Diese Arbeitsaufteilung der Ausschalungsarbeiten und der unvorsichtig durchgeführte Wechsel hätten zum Sturz des Appellanten geführt.