Dies obwohl er Sekunden zuvor präzise instruiert worden sei, dass nur noch zwei Schrauben das Schalelement sichern würden und er deshalb vor dem Lösen dieser Schrauben das Schalelement an den Kran hängen müsse. Ein solcher Ablauf der Geschehnisse sei abwegig und zeige auf, dass die Vorinstanz insgesamt zu Unrecht auf die Aussagen von C. abgestellt habe. 4.3.3 Wie bereits ausgeführt, ist davon auszugehen, dass zwischen dem Arbeitswechsel und dem Sturz des Appellanten eine gewisse Zeit verging.