zumindest könne dies nicht ausgeschlossen werden. 4.3.2 Der Appellant führte dagegen aus, dass C. kurz nach dem Arbeitswechsel einen Schrei gehört und gesehen habe, wie der Appellant in den Treppenhausschacht gestürzt sei. Das würde bedeuten, dass in dieser kurzen Zeit der Appellant hochgestiegen wäre, die beiden Schrauben gelöst hätte, ohne den Kran zu bemühen. Dies obwohl er Sekunden zuvor präzise instruiert worden sei, dass nur noch zwei Schrauben das Schalelement sichern würden und er deshalb vor dem Lösen dieser Schrauben das Schalelement an den Kran hängen müsse.