Was eine "kurze Zeit" bedeutet, ist nicht klar. Jedenfalls sagte Q. aus, er habe zum Unfallzeitpunkt als Kranführer andere Arbeiter, unter anderem C., bedient (act. 223). Dies bedeutet, dass C. bereits wieder an einem anderen Arbeitsplatz tätig war. Es muss also doch eine gewisse Zeit verstrichen sein, in der auch der Appellant seine Arbeit aufnahm und Zeit gehabt hätte, Spannbolzen und Sternmuttern zu entfernen. Unter Würdigung aller Umstände kann somit nicht festgestellt werden, ob der Appellant oder C. die Wahrheit sagte und wer von ihnen die beiden letzten Spannbolzen und Sternmuttern entfernte.