Da der Kran noch nicht verfügbar war, könnte der Appellant darauf vertraut haben, dass das Schalelement trotz des Entfernens der letzten Spannbolzen und Sternmuttern noch solange an der Betonwand haftet, bis der Kran bereit ist. Eine andere Möglichkeit wäre die, dass er die letzten Spannbolzen und Sternmuttern entfernte, weil er irrtümlich annahm, es seien noch mehr Spannbolzen und Sternmuttern angebracht. Auch sein Vorbringen, C. habe geschildert, der Sturz mit Schrei habe sich kurz nach dem Arbeitswechsel ereignet, spricht nicht zwingend dafür, dass er die Spannbolzen und Sternmuttern schon vorher entfernt hatte. Was eine "kurze Zeit" bedeutet, ist nicht klar.