Diese tatsächliche Feststellung negiere seine glaubhafte Schilderung, dass er von der Seite über die Leiter zu den obersten Schalungselementen hoch gestiegen sei und sich dann sofort, als er um die Ecke habe biegen wollen, das Schalungselement auf der anderen Seite gelöst habe und er zusammen mit diesem Element in die Tiefe gestürzt sei, nicht erklären lasse. Es sei schlichtweg nicht plausibel, dass er gemäss den vorinstanzlichen Erwägungen präzise und klar instruiert gewesen sei, dass er beim fraglichen Schalungselement die letzten beiden Schrauben nicht lösen sollte, ohne dieses zuvor an den Kran anzuhängen. Dies sehe auch die Vorinstanz so.