Die unmittelbare Ursache dieses Unfalls ist, dass ein Schalungselement nicht mehr richtig gesichert bzw. angeschraubt war. Ergänzend bleibt festzuhalten, dass die von der Vorinstanz als Bindestangen bezeichneten Elemente gemäss den Angaben der Herstellerin Spannbolzen heissen und für die feste Verbindung von zwei Schalelementen in vertikaler Richtung neben dem Spannbolzen noch eine Sternmutter benötigt wird (act. 158). 4.2 Strittig ist, ob das fragliche Schalelement vor der Übergabe des Arbeitsplatzes von C. an den Appellanten noch genügend gesichert war.