Nachdem C. die ihm zugewiesenen Arbeiten ausgeführt hatte, zog ihn der Angeklagte von den Schalungsarbeiten ab, wies ihm andere Arbeiten zu und erteilte dem Appellanten den Auftrag, die Schalungselemente zu entfernen. Kurz nachdem der Appellant das Gerüst bestieg, stürzte er zusammen mit dem Schalungselement in die Tiefe, wodurch er sich schwere Verletzungen zuzog. Die unmittelbare Ursache dieses Unfalls ist, dass ein Schalungselement nicht mehr richtig gesichert bzw. angeschraubt war.