Mit Schreiben vom 29. Januar 2008 wurden die Aktionäre über die Modalitäten des Kapitalschnitts informiert. Daraus ist ersichtlich, dass am 18. Februar 2008 über die Kapitalherabsetzung und die gleichzeitig erfolgende Kapitalerhöhung Beschluss gefasst werden sollte. Es wurde auch erklärt, dass bis zum 8. Februar 2008 feststehen müsse, wer von seinem Bezugsrecht als Aktionär in welchem Umfang Gebrauch mache, damit der Verwaltungsrat gleichzeitig die Kapitalerhöhung durchführen könne. Die Aktionäre wurden deshalb aufgefordert, sich bis zum 8. Februar 2008 zu entscheiden und den beiliegenden Zeichnungsschein entsprechend auszufüllen.