In solchen Fällen ist es notwendig, dass zusätzliche Sanierungsmassnahmen ergriffen werden, die in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Gesellschaft ermöglichen, andernfalls sich die blosse Liberierung durch Verrechnung als unnütze Bilanzkosmetik erweisen würde. Der Revisionsbericht vom 18. Februar 2008 spricht denn auch von einem dringenden Handlungsbedarf und empfiehlt einen weitergehenden Forderungsverzicht. Dieser wurde in der Folge auch geleistet.