Diese Normen verlangen bloss den Bestand und die Gleichartigkeit der Forderungen, nicht aber deren Werthaltigkeit. Die Verrechnungsliberierung mit einer nicht werthaltigen Forderung beeinträchtigt die Gläubiger- und Aktionärsinteressen nicht. Diese Sanierungsmassnahme bewirkt eine Reduktion der Schuldenlast. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Liberierungspflicht durch Verrechnung mit einer nicht werthaltigen Forderung erfüllt werden kann. 5.4.3 Ein anderer Gesichtspunkt im Zusammenhang mit der Verrechnungsliberierung ist die Frage der Verrechenbarkeit einer nachrangigen Forderung.