Rico A. Camponovo, a.a.O., 887; Michael Pfeifer, Übersicht über Entwicklung und Tendenzen bei der gesellschaftsrechtlichen Verantwortlichkeit, in: AJP 2000, 1468, 1474f.). 5.4.2 Die verschiedenen Liberierungsarten sind einer unterschiedlichen Regelung unterworfen, was insbesondere aus den erwähnten Publizitätsvorschriften klar ersichtlich ist. Weil durch die Verrechnungsliberierung gerade keine neuen Mittel der Gesellschaft zugeführt werden, kann das Verbot der Unterpariemission, das für die Bar- und Sachliberierung gilt (BSK OR-Baudenbacher, Art. 624 N 3), keine Anwendung finden.