Christoph Widmer, Die Liberierung im schweizerischen Aktienrecht, Diss. Zürich 1998, 389; Peter Mosimann, Die Liberierung von Aktien durch Verrechnung, Diss. Basel, 1978, 72). Daraus folge, dass die Aktien nicht voll liberiert seien und somit eine verbotene Unterpariemission vorliege (Art. 624 OR). Die Überschuldung werde dadurch zwar reduziert, doch flössen der Gesellschaft keine neuen Mittel zu. Diese Liberierungsform beinhalte geradezu einen Emissionsschwindel. Kunz führt auch den Minderheitenschutz an, welcher für das Erfordernis der Werthaltigkeit spreche. Auch er hält fest, dass im Umfang der fehlenden Werthaltigkeit gar keine Liberierung erfolge.