652c N 4a). Die Liberierung durch Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Gesellschaft wirkt sich auf die Bilanzsituation der Unternehmung aus, indem sich das Fremdkapital in der Höhe des Nominalwerts der zu verrechnenden Forderung reduziert und sich das Eigenkapital im gleichen Umfang erhöht (Rico A. Camponovo, Aktienkapitalerhöhung durch Verrechnungsliberierung, Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit im Sanierungsfalle, in: ST 1999, 885, 888; BSK OR-Zindel/Isler, Art. 652c N 4).