697 OR verlangt würden. Ferner bringt der Appellant vor, die Gebote der schonenden Rechtsausübung, der Transparenz und der Rechtssicherheit würden fordern, dass Aktionäre über die finanziellen Verhältnisse und den Sanierungsbedarf in Kenntnis gesetzt würden, damit sie ihre Aktionärsrechte in voller Kenntnis der Umstände wahrnehmen können. 4.3 Die Appellatin räumt ein, dass eine schriftliche Dokumentation der Aktionäre über die Finanzlage wünschenswert sei, sie verneint aber die Pflicht zur Vorlage einer revidierten Zwischenbilanz.