Die Tochtergesellschaften G. AG sowie E. AG erwirtschafteten in den Jahren 2005 und 2006 einen Gesamtbetriebsverlust von CHF 3'735'809.00. Hinzu kam im Jahr 2006 ein Verlust von € 139'206.00 der Tochtergesellschaft F. GmbH in Deutschland. Der Rangrücktritt von A. Ende 2006 entband zwar von der Anzeige der Überschuldung, behob aber die finanzielle Schieflage der Appellatin nicht. So wies bereits die Jahresrechnung 2006 einen Bilanzverlust von CHF 4'899'177.00 und ein negatives Eigenkapital von CHF 4'399'177.00 aus. Die Revisionsstelle der Appellatin teilte in ihrem Bericht vom 26. Februar 2007 denn auch mit, es bestehe eine Überschuldung gemäss Art.