Im vorliegenden Fall zieht das Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht, in Erwägung, dass der provisorische Abschluss 2007 einen Sanierungsbedarf deutlich auswies. Der revidierte Abschluss weist zwar Abweichungen gegenüber dem provisorischen Abschluss auf - es sind dies eine Fehlbuchung im Betrag von CHF 157'500.00 und die ausdrückliche Erwähnung des Rangrücktritts für die Darlehensforderung von CHF 4'900'000.00 -, doch bestätigt er das negative Gesamtbild. Die Tochtergesellschaften G. AG sowie E. AG erwirtschafteten in den Jahren 2005 und 2006 einen Gesamtbetriebsverlust von CHF 3'735'809.00. Hinzu kam im Jahr 2006 ein Verlust von € 139'206.00 der Tochtergesellschaft F. GmbH in Deutschland.