An der Verwaltungsratssitzung vom 7. Januar 2008 und spätestens anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18. Februar 2008 hätte wenigstens eine unrevidierte Zwischenbilanz oder hätten andere Unterlagen vorliegen müssen, welche die aktuelle finanzielle Situation der Appellatin korrekt wiedergegeben hätten. So hätte dem Gedanken von "true and fair view" Rechnung getragen werden können. Im Vorjahr habe der Revisionsbericht bereits Ende Februar 2007 vorgelegen, was vermutlich auch für das Jahr 2008 möglich gewesen wäre.