Daraus folge, dass alle Beteiligten mit anfänglichen Verlusten hätten rechnen müssen. Für die ersten drei Geschäftsjahre sei ein Verlust von CHF 3'000'000.00 budgetiert gewesen. Die finanzielle Entwicklung der Appellatin habe diesem Plan entsprochen und könne nun nicht als Sanierungsfall dargestellt werden. An der Verwaltungsratssitzung vom 7. Januar 2008 und spätestens anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18. Februar 2008 hätte wenigstens eine unrevidierte Zwischenbilanz oder hätten andere Unterlagen vorliegen müssen, welche die aktuelle finanzielle Situation der Appellatin korrekt wiedergegeben hätten.