Der vorliegende Rechtsstreit bezieht sich in einem ersten Punkt auf die Sanierungsmassnahme nach Art. 732a OR. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Wiedererhöhung des Aktienkapitals gegeben sind, d.h., ob ein Sanierungsbedarf bestand, eine Zwischenbilanz hätte erstellt werden müssen und ob die Massnahme die Sanierung der beklagten Gesellschaft beweckte. Zunächst ist die Frage des Sanierungsbedarfs zu prüfen. 3.2 Die Vorinstanz befand den Sanierungsbedarf der Appellatin im Februar 2008 für gegeben.