Arlesheim Klage gegen die C. AG. Er beantragte: | 1. | Es sei festzustellen, dass alle an der ausserordentlichen Generalversammlung der Beklagten vom 18. Februar 2008 gefassten Beschlüsse gemäss Ziffern 1. (Kapitalherabsetzung), 2. (Wiedererhöhung des Aktienkapitals), 3. (Ersatz des herabgesetzten Kapitals) und 4. (Durchführung der Kapitalerhöhung) des notariellen Protokolls vom 18. Februar 2008 nichtig sind. | | 2. | Eventualiter seien die in Rechtsbegehren 1. genannten Beschlüsse kraft Anfechtung im Sinne von Art. 706 OR für ungültig zu erklären und rückwirkend per 18. Februar 2008 aufzuheben.