Diese Eintragungssperre wurde mit Verfügung der Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim vom 27. Mai 2008 aufgehoben, nachdem die Gesuchsbeklagte dazu Stellung nehmen konnte. Die Gerichtsgebühr und eine Parteientschädigung an die Gesuchsbeklagte wurden dem Gesuchskläger auferlegt. J. Mit Eingabe vom 17. April 2008 erhob B. beim Bezirksgericht Arlesheim Klage gegen die C. AG.