Die 500 neuen Namenaktien seien gültig gezeichnet worden (Ziff. 4) und die Liberierung des neuen Aktienkapitals erfolge durch Verrechnung mit einer Darlehensforderung im Betrag von CHF 500'000.00 (Ziff. 5), welche sich aus den Geschäftsbüchern ergebe (Ziff. 6). Die Revisionsstelle der C. AG bestätigte mit Erklärung vom 18. Februar 2008 den Kapitalerhöhungsbericht. H.Mit Schreiben vom 19. Februar 2008 teilte der Kläger dem Verwaltungsratspräsidenten mit, er übe "vorsorglich und ohne Präjudiz im Umfang von mindestens 1 Aktie" sein Bezugsrecht aus.