Der Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrates der C. AG vom 18. Februar 2008 hielt die Kapitalherabsetzung mit anschliessender Wiedererhöhung im vorerwähnten Umfang fest (Ziff. 1), erwähnte das Bezugsrecht zu Gunsten der bisherigen Aktionäre (Ziff. 2) und stellte fest, dass ein Aktionär von seinem Bezugsrecht Gebraucht gemacht habe und die übrigen bisherigen Aktionäre darauf verzichtet hätten. Die auf die nicht ausgeübten Bezugsrechte entfallenden neuen Aktien würden vom Verwaltungsrat sodann dem Aktionär, der von seinem Bezugsrecht Gebrauch gemacht hatte, sowie Dritten zur Zeichnung angeboten werden (Ziff. 3). Die 500 neuen Namenaktien seien gültig gezeichnet worden (Ziff.