Aus dem notariellen Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung ergibt sich, dass nachstehende Beschlüsse gefasst worden sind: 1. Herabsetzung des Aktienkapitals von bisher CHF 500'000.00, eingeteilt in 500 Namenaktien zu nominal CHF 1'000.00, um CHF 500'000.00 auf CHF 0 durch Abschreibung und Vernichtung sämtlicher Aktien, 2. Wiedererhöhung des Aktienkapitals auf 500 neue Namenaktien zu nominal je CHF 1'000.00, zu liberieren durch Verrechnung mit einem Aktionärsdarlehen im Betrag von CHF 500'000.00, 3. Abwahl von B. als Verwaltungsrat. Im Übrigen lehnte die ausserordentliche Generalversammlung drei Anträge des Klägers auf Durchführung von Sonderprüfung ab.