Gemäss den Ausführungen der Beklagten ergab der provisorische Abschluss für das Geschäftsjahr 2007 der C. AG vor Wertberichtigungen ein negatives Ergebnis von rund CHF 184'000.00 sowie einen Kapitalverlust von CHF 4'509'352.00. Der Antrag von B. auf Beantwortung seiner im Schreiben vom 1. Februar 2008 an den Verwaltungsrat gestellten Fragen wurde unter Hinweis auf seine Position als Verantwortlicher für das Rechnungswesen und Controlling mit 450 gegen 50 Stimmen abgelehnt. Bereits Ende 2006 habe eine Überschuldung in der Höhe von CHF 4'900'000.00 bestanden, die sich nunmehr vergrössert habe, worüber die Verwaltungsräte informiert worden seien.