F. Gemäss Protokoll zur ausserordentlichen Generalversammlung der C. AG vom 18. Februar 2008 waren alle Aktienstimmen anwesend oder vertreten. Der Generalversammlung lag erst der am 7. Januar 2008 erstellte provisorische Abschluss des Geschäftsjahres 2007 vor, d.h., weder der definitive Abschluss des Geschäftsjahres 2007 noch der Geschäftsbericht per 31.12.2007 noch der Revisionsstellenbericht wurden vorgelegt. Gemäss den Ausführungen der Beklagten ergab der provisorische Abschluss für das Geschäftsjahr 2007 der C. AG vor Wertberichtigungen ein negatives Ergebnis von rund CHF 184'000.00 sowie einen Kapitalverlust von CHF 4'509'352.00.