Sollte der Zeichnungsschein nicht bis spätestens 8. Februar 2008 retourniert werden, werde davon ausgegangen, man mache von seinem Bezugsrecht keinen Gebrauch. Mit Schreiben vom 1. Februar 2008 verlangte B. vom Verwaltungsratspräsidenten die Beantwortung diverser Fragen betreffend Bestand, Ursachen und Umfang des Sanierungsbedarfs sowie Einsicht in Geschäftsdokumente der C. AG, worauf der Verwaltungsratspräsident mit Schreiben vom 18. Februar 2008 antwortete. Er verwies mehrfach auf den Geschäftsbericht 2007 und betonte die Rechtmässigkeit des Rangrücktritts sowie die Funktion von B. als Controller und dessen damit einhergehenden Kenntnisse über die Finanzlage der Holding.