Ein entsprechend eingereichtes Verschiebungsgesuch wurde abgelehnt. An dieser Sitzung beschloss der Verwaltungsrat der C. AG, am 18. Februar 2008 eine ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen zum Zwecke der Kapitalherabsetzung mit anschliessender Wiedererhöhung des Aktienkapitals und der Abberufung von B. als Verwaltungsrat. D. Die Einladung zu dieser ausserordentlichen Generalversammlung wurde am 9. Januar 2008 an die Aktionäre verschickt. Zur Abstimmung unterbreitet wurden die Kapitalherabsetzung auf CHF 0 mit unmittelbarer Wiedererhöhung auf CHF 500'000.00 sowie die Abberufung des Verwaltungsrates B.