Wegen Überschuldung drohte die Benachrichtigung des Richters durch den Verwaltungsrat, was mittels einem von A. erklärten Rangrücktritt für ein Darlehen in der Höhe von CHF 4'900'000.00 vermieden wurde. C. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2007 lud der Verwaltungsratspräsident, A., zu einer Verwaltungsratssitzung am 7. Januar 2008 ein. Traktandiert waren die Verabschiedung des Protokolls der letzten Verwaltungsratssitzung, die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, der Antrag des Verwaltungsrats zuhanden der ausserordentlichen Generalversammlung betreffend Herabsetzung des Aktienkapitals der C. AG mit gleichzeitiger Wiedererhöhung und Varia.