Seit der Gründung bildeten diese vier Aktionäre den Verwaltungsrat der C. AG.A.amtete fortan als Verwaltungsratspräsident, während B. und H. das nötige Knowhow einbrachten. Zusätzlich zum Verwaltungsratsmandat übernahm B. die Funktion des Controllers und war als solcher mit der Überwachung und Umsetzung des Geschäftsplans betraut. B. Ende 2006 hatte die C. AG die Gewinnzone noch nicht erreicht. Wegen Überschuldung drohte die Benachrichtigung des Richters durch den Verwaltungsrat, was mittels einem von A. erklärten Rangrücktritt für ein Darlehen in der Höhe von CHF 4'900'000.00 vermieden wurde.