Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung und des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft wegen Verletzung der Gesetzesvorschriften über den Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Wiedererhöhung des Aktienkapitals, über das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre sowie über das Auskunfts- und Informationsrecht des Aktionärs und des Verwaltungsratsmitglieds Voraussetzung für einen Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Wiedererhöhung des Aktienkapitals ist das Vorliegen eines Sanierungsbedarfs der Gesellschaft. Wenn der provisorische Jahresabschluss eine massiven Überschuldung ausweist, ist ein Sanierungsbedarf gegeben (Art. 732a OR; E. 3) Bei Durchführung eines Kapitalschnitts gemäss Art.