Erstellen des Schreibens 4.3.4.1.1 Objektiver Tatbestand Beim Schreiben vom 21. September 2006 von A. von der B. Bank handelt es sich um ein gescanntes Dokument in der Form eines E-Mail-Anhangs. In diesem bestätigt A. dem Angeklagten, dass sich auf seinem Konto Nr. 123456 USD 21'285'000.? befinden. Dieses Dokument enthlt im Briefkopf das Emblem der B. Bank und ist von A., Senior Premier Banking Manager, unterzeichnet. Zudem werden darin die Bankadresse und -telefonnummer sowie weitere bankübliche Angaben genannt (act. 72.03.004). Das genannte E-Mail enthält eine menschliche Gedankenäusserung und nennt als Aussteller A. von der B. Bank.