1991 II 993). Ein persönlich verfasstes E-Mail beinhaltet zweifelsohne eine menschliche Gedankenäusserung. Aufgrund der Absenderinformationen ist der mutmassliche Aussteller des E-Mails erkennbar. Das Erfordernis der Zurechenbarkeit ist somit gegeben. E-Mails werden jeweils den Empfängern auf ihrem Mailserver zugestellt. Der Zugriff auf dieses Postfach und damit der Zugriff auf das E-Mail ist nur mittels Passwort möglich, womit die Beständigkeit des E-Mails gegeben ist (Matthias Ammann, Sind Phishing-Mails strafbar?, AJP 2006, S. 201 f.). Zudem ist zu beachten, dass E-Mails auf einer Festplatte des Mailservers und damit dauerhaft abgespeichert werden. Gemäss Art.