Vermögen und Urkundenfälschung] sowie betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung [Strafbestimmungen] vom 24. April 1991 [nachfolgend "Botschaft 1991 zum StGB" genannt], BBl. 1991 II 992). Die Fixierung der Erklärung auf einer festen Grundlage muss eine gewisse Beständigkeit aufweisen. Dieses Erfordernis bereitet bei Computerurkunden besondere Schwierigkeiten, weil die auf einer Festplatte des Computers, auf einem Magnetband oder einer Diskette gespeicherten Daten grundsätzlich ohne Weiteres spurlos geändert werden können.