Auch hier ist also erforderlich, dass es sich um eine menschliche Gedankenerklärung handelt, sowie dass es Daten sind, die von einer Datenverarbeitungsanlage, einem Computer, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Schwierigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Beständigkeit der Aufzeichnung, der Perpetuierungsfunktion, von der ihr Beweiswert entscheidend abhängt, denn es ist prinzipiell immer möglich, die auf der Festplatte eines Computers etc. gespeicherten Daten spurlos zu ändern, ohne dass die Art der Aufzeichnung dem, wie beim Schriftstück, irgendeinen Widerstand entgegensetzen könnte.