Schliesslich gilt es auch zu beachten, dass die Kürzung der Schadenersatzpflicht wegen Selbstverschuldens des Geschädigten bei der Gefährdungshaftung aufgrund der besonders strengen Haftung von vornherein weniger weit reicht wie bei der Verschuldensoder der gewöhnlichen Kausalhaftung (E. 3.5.3). Strafrecht Haftpflicht des Motorfahrzeughalters - Beweislast, Schadenersatz, Kürzung der Haftungsquote Erwägungen (…) 3. Die Appellation des Beurteilten richtet sich ausschliesslich gegen die Beurteilung des Zivilpunkts bzw. die Festlegung der Haftungsquote sowie die Kostenverlegung.