10 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Ziff. 2 LugÜ). Internationales Privatrecht Fehlende internationale Zuständigkeit des Gerichts am Geschädigtenwohnort für eine Klage des durch einen Unfall Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers Erwägungen 1. -3. ( … ) 4.1 Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist allein die Frage der internationalen Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte beziehungsweise der örtlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts C. für das entsprechende Hauptverfahren.