Erst dadurch wird die erforderliche demokratische Legitimität sichergestellt. Verlangt ist eine hinreichende und angemessene Bestimmtheit der anzuwendenden Rechtssätze im Dienste der Rechtssicherheit (Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit) sowie der rechtsgleichen Rechtsanwendung. In dieser Hinsicht scheinen ein klar definierter Deliktskatalog und präzise behördliche Verhaltensmassregeln ebenso unabdingbar wie auch die gesetzliche Verankerung einer gerichtlichen Kontrolle. Erst diese verschafft der Öffentlichkeit nämlich Kenntnis von der Art und Weise staatlichen Handelns und erlaubt so auch mittelbar die demokratische Kontrolle.