Die Auslage von Waren stellt zwar grundsätzlich ein Angebot im Sinne des Obligationenrechts dar, im Falle von alkoholhaltigen Getränken ist dieses aber offensichtlich nur an zum Kauf berechtigte Personen gerichtet. Es liegen denn auch keinerlei Hinweise dafür vor und es entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Verkaufspersonal in Lebensmittelläden in Eigeninitiative Jugendliche zum Kauf von Alkohol animiert. Es trifft auch nicht zu, dass die betroffenen Zielpersonen fest und unter allen Umständen dazu entschlossen sind, jedem beliebigen Jugendlichen jede Art und Menge von Alkohol zu verkaufen.