9 BV der schweizerischen Bundesverfassung, Bern 2004, S. 5 f.). Die im Kanton Basel-Landschaft praktizierten Testkäufe von Alkohol laufen diesen in den Verhaltensmaximen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen in verschiedener Hinsicht zuwider. Dies beginnt mit der bewussten Täuschung des Verkaufspersonals, die unabhängig vom bereits erwähnten Grundrechtseingriff nicht mit dem Gebot des redlichen und loyalen staatlichen Verhaltens in Einklang gebracht werden kann. Weiter erfolgen die Testkäufe - wie die Staatsanwaltschaft ausdrücklich betont - systematisch und ohne jeden konkreten Verdacht.