Im Falle einer Verurteilung weist sie ihr Strafregistereintrag dementsprechend als Person aus, die gegenüber Kindern straffällig geworden ist, was im heutigen Gesellschaftsumfeld unweigerlich eine besondere Gefahr der gesellschaftlichen Stigmatisierung in sich birgt. Drastisch kann sich der Grundrechtseingriff aber auch auf die konkrete Lebenssituation der betroffenen Person auswirken, denn es besteht für sie die reale Gefahr, dass ihr Arbeitgeber nach der entsprechenden Meldung des Pass- und Patentbüros Basel-Landschaft die Kündigung ausspricht und sie ihre Stelle verliert (so geschehen im heute entschiedenen Parallelverfahren 100 10 1243, was für die betroffene Person eine