Durch das Verschweigen der wahren Umstände eines Kaufs wird in die Wahrnehmungs- und Entscheidungsfreiheit der Zielperson eingegriffen und ihre Willensbildung manipuliert. Wegen ihres Irrtums über die Identität des Gegenübers kommuniziert sie mit der Polizei, ohne dass dabei die Schutzmassnahmen gelten, die für eine Einvernahme vorgesehen sind. Die Zielperson belastet sich ohne es zu merken selber, indem sie die Straftat begeht (Luzia Vetterli, Verdeckte Ermittlung und Grundrechtsschutz, in: forumpoenale 2008, S. 368, m.w.H.).