Die Täuschung wird dadurch begangen, dass der Jugendliche wie jede andere Person als Käufer auftritt und die Zielperson über die wahre Begebenheit nicht aufklärt. Alleine durch sein jugendliches Aussehen wirkt er täuschend auf das Verkaufspersonal ein, da dieses hinter einem Teenager keinen Polizeibeamten vermuten würde (sinngemäss ebenso Charles Haenni, Verdeckte Ermittlung, in: Kriminalistik 2005, S. 249). Durch das Verschweigen der wahren Umstände eines Kaufs wird in die Wahrnehmungs- und Entscheidungsfreiheit der Zielperson eingegriffen und ihre Willensbildung manipuliert.