Unzulässig ist staatliches Handeln, das darauf abzielt, die Entscheidungsfreiheit einer Person zu beschneiden oder gar zu brechen. Dem Staat ist somit die Manipulation der Willensbildung verboten (René Rhinow/Markus Schefer, Schweizerisches Verfassungsrecht, 2. Aufl., Basel 2009, Rz. 1312; Kiener/Kälin, a.a.O., S. 133). Im Rahmen des Testkaufs von Alkohol wird das Verkaufspersonal über die Rolle und das Handlungsziel des jugendlichen Testkäufers getäuscht. Diese Verschleierungstaktik ist zentraler und untrennbarer Bestandteil des Testkaufs.