Dass zwischen dem jugendlichen Testkäufer und dem Verkäufer ein Kontakt zu Stande kommt, lässt sich schlechterdings nicht verneinen, denn ohne irgendeinen zwischenmenschlichen Kontakt lässt sich in einem Lebensmittelladen kein Alkohol kaufen. Wie die Vorinstanz hierzu zutreffend festgestellt hat, ist das Vorgehen der Jugendlichen bei einem Testkauf dazu noch aktiv und zielgerichtet und erfolgt mit dem Zweck, eine konkrete Widerhandlung gegen das Gesetz zu veranlassen und zu beweisen.