Die Einsätze jugendlicher Testkäufer erfolgen demnach im Auftrag eines staatlichen Organs und überdies mit Wissen und Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft stellt sich denn auch ausdrücklich hinter das Vorgehen des Pass- und Patentbüros, da der einfache Testkauf das mit Abstand behutsamste der griffigen Mittel zur Kontrolle, Umsetzung und praktischen Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften sei. Vor diesem Hintergrund ist ein jugendlicher Testkäufer ohne Weiteres als Polizeiangehöriger zu qualifizieren. Die Zugehörigkeit der Jugendlichen zur Polizei ist sodann für das Verkaufspersonal nicht erkennbar, was auch die Staatsanwaltschaft explizit zugesteht.