In casu besteht unbestrittenermassen eine langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft und der Staatsanwaltschaft, wobei praktisch jeder positiv ausgefallene Testkauf dazu führt, dass vom zuständigen Statthalteramt mittels Strafbefehl eine Geldstrafe bzw. eine Busse ausgesprochen wird (vgl. KG ZS vom 10. Februar 2009, E. 2.3.4). Die Einsätze jugendlicher Testkäufer erfolgen demnach im Auftrag eines staatlichen Organs und überdies mit Wissen und Zustimmung der Staatsanwaltschaft.