Die von der Staatsanwaltschaft vertretene rein organisationsrechtliche Betrachtungsweise würde im Übrigen einer Umgehung der strengen gesetzlichen Bestimmungen zur verdeckten Ermittlung durch Delegation von Ermittlungskompetenzen innerhalb der Exekutive Tür und Tor öffnen, was nicht zuletzt auch aufgrund der demokratischen Funktion des Gesetzmässigkeitsprinzips nicht hinnehmbar wäre.